Die Fahrpreise für Taxifahrten werden für jeden Landkreis vom jeweiligen Landratsamt festgesetzt. Jedes Taxi ist verpflichtet im Tarifgebiet (Innerhalb vom Landkreis Böblingen) nach Taxiuhr zu fahren. Im Landkreis Böblingen gilt die Rechtsverordnung vom 01.08.2015. Nachfolgend ein Auszug aus der
Rechtsverordnung vom 01.08.2015.
§ 2 Taxitarif
Pauschal- bzw. Festpreise
Die Fahrpreise für Taxifahrten werden für jeden Landkreis vom jeweiligen Landratsamt festgesetzt. Jedes Taxi ist verpflichtet im Tarifgebiet (Innerhalb vom Landkreis Tübingen) nach Taxiuhr zu fahren. In den Landkreisen Tübingen gilt die Rechtsverordnung vom 09.04.2018. Nachfolgend ein Auszug aus der Rechtsverordnung vom Landkreis Tübingen vom 09.04.2018.
§1 Als Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen werden festgesetzt:
§2 Schaltung des Fahrpreisanzeigers
§3 Geltungsbereich
Überschreiten der Belastungsgrenze:
Für die Berechnung der Belastungsgrenze ist zu beachten:
Die Zuzahlungsregelung